Die Wahl der Bestattungsart
Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?
Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel auf das Pietätgefühl seiner Angehörigen, dass sie seinen Willen erfüllen werden, denn die Ausführung des Willens des Verstorbenen ist durch keinerlei Strafbestimmungen gesichert sondern baut nur auf Vertrauen.
Es handelt sich immer noch um die traditionellste Bestattungsart in Deutschland. Der Verstorbene wird in einem für die Erdbestattung geeigneten Sarg in einer Reihen- oder Wahlgrabstelle (die Grabstätte kann ein- oder mehrstellig sein) der Erde übergeben. Die Reihengräber werden von den Verwaltungen festgelegt wohingegen die Wahlgrabstätten von den Angehörigen ausgewählt werden können. Diese Wahlgrabstätten können nach Ablauf der Ruhefristen nachgekauft werden. Die Ruhefrist beträgt je nach Friedhofssatzung 20-40 Jahre.
Die Feuerbestattung gehört zu den ältesten überlieferten Bestattungsformen und gewinnt in unserem Kulturkreis durch den Wandel der Bestattungskultur zunehmend an Bedeutung. Sie ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten diesen Wunsch zumindest handschriftlich festgelegt hat. Wenn diese Erklärung fehlt, entscheidet dem Gesetz nach der Ehegatte, bzw. die nächsten Angehörigen über die Art der Bestattung.
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Eine Trauerfeier kann vor der Einäscherung am Sarg der/des Verstorbenen stattfinden, entweder in der Friedhofskapelle, in der Kriche oder im Krematorium. Die Urne wird dann später nach Ihren Wünschen beigesetzt. Möchte man diese doppelte, seelische Belastung vermeiden wird die Urne nach der Einäscherung beigesetzt. Ob mit oder ohne Trauerfeier wird ganz nach Ihren Vorstellungen entschieden.
Die Urne kann in verschiedenen Grabstätten (je nach Friedhofsordnung) beigesetzt werden:
- Urnenreihengrab (eine Urnenbelegung möglich)
- Urnenwahlgrab (mehrstelliges Urnengrab)
- vorhandenes Einzel- oder Familienwahlgrab
- Urnenstele
- Friedgarten
- Friedwiese
Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose, Sand- oder Salzstein der See übergeben. Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten – außerhalb der drei-Meilen-Zone- in Nord- oder Ostsee, aber auf Wunsch auch auf allen anderen Weltmeeren. Da nur die Asche eines Menschen der See übergeben werden darf, setzt diese Bestattungsform eine vorhergehende Einäscherung voraus. Die Beisetzung erfolgt in aller Regel von Schiffen aus, die speziell für derartige Aufträge bereitstehen. Angehörige können bei der Beisetzung auf See teilnehmen.
Die Beisetzung der Urne erfolgt in einem anonymen Gräberfeld. Die einzelnen Begräbnisplätze haben dabei keinerlei Kennzeichnung. Abhängig davon, ob ein Friedhof überhaupt diese Form der Bestattung anbietet, ist sowohl eine Feuer- als auch eine Erdbestattung anonym möglich. Natürlich kann im Vorfeld dieser Beisetzung eine Trauerfeier stattfinden, um gemeinsam Abschied zu nehmen.
Eine letzte Ruhestätte an den Wurzeln von Bäumen - das ist für viele Menschen ein tröstlicher Gedanke. Gemeinsam mit dem örtlichen Förster wird ein Baum im Friedwald ausgewählt. Danach wird er in ein Baumregister eingetragen und auf Wunsch namentlich gekennzeichnet. Eine Waldkarte weist dem Baumeigner der Familie und nahen Angehörigen den Weg. Die Asche der/des Verstorbenen wird in einer biologisch schnell abbaubare Urne beigesetzt, so dass die sterblichen Reste möglichst schnell wieder in den Naturkreislauf zurückkehren.
Weitere Bestattungsarten wie z.B. Ballonbestattungen (Elsass) oder Flußbestattungen sind ebenfalls möglich und werden individuell angeboten.